Klinikordnung

An einem Ort der Ruhe und Entspannung – wie bei Buchinger am Bodensee – sind Rücksichtnahme auf die Gemeinschaft und eine gewisse Ordnung unerlässlich für das Zusammenleben und den Erfolg der Behandlung.

 

1. Aus medizinischer Sicht sind während des Fastens bestimmte Ruhezeiten einzuhalten. Um die notwendige Mittags- und Nachtruhe aller Patienten zu gewährleisten, bitten wir Sie, von 12.30 – 14.00 Uhr und von 23.00 – 07.00 Uhr alle Anrufe in den standardmäßig eingerichteten persönlichen Sprachspeicher (Voicebox) umzuleiten. Anrufe nach draußen sind jedoch jederzeit möglich, auch während der Ruhezeiten. Um 23.00 Uhr werden alle Außentüren geschlossen.

 

2. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist auf dem gesamten Klinikgelände nicht gestattet. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon ist ausschließlich in Ihrem eigenen Zimmer bei geschlossenen Fenstern erlaubt (damit Ihre Nachbarn nicht gestört werden). Wir bitten Sie bei Ihrer Anreise um Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung.

 

3. Da die Reaktionsfähigkeit während des Heilfastens in vereinzelten Fällen beeinträchtigt sein kann, muss das Schwimmen in offenen Gewässern, Reiten oder Autofahren durch den behandelnden Arzt erlaubt werden.

 

4. Sollte sich ein Patient über Nacht nicht in der Klinik aufhalten oder über Tage hinweg fernbleiben, behalten wir uns vor, die Behandlung abzubrechen, da damit der Erfolg des Aufenthaltes gefährdet sein könnte.

 

5. Das Mindestalter für eine Behandlung bei Buchinger ist 18 Jahre. Ausnahmsweise in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson ist eine Behandlung ab dem Alter von 16 Jahren nach vorheriger Rücksprache mit der Direktion und unseren Ärztinnen/Ärzten möglich.

 

6. Bei Buchinger am Bodensee besteht ein striktes Rauch- und Alkoholverbot, sowohl auf dem gesamten Klinikgelände als auch bei den Wanderungen und in den Patientenzimmern. Eine Raucherecke befindet sich außerhalb des Klinikgeländes. Unsere Ärztinnen und Ärzte sind Ihnen bei einer Raucher-Entwöhnung gerne behilflich!

 

7. Wir bitten Sie im Salon und im Speisesaal keine Sportbekleidung oder Bademäntel zu tragen. Im Bereich des Schwimmbads bitten wir Sie europäische Badebekleidung (Bikini, Badeanzug, Badehose) zu tragen.

 

8. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

 

9. Buchinger am Bodensee befindet sich auf einem abschüssigen Gelände und ist daher für Aufenthalte von gehbehinderten oder auf den Rollstuhl angewiesenen Patienten nicht geeignet.

 

10. Die Einhaltung der in der Klinikordnung zusammengefassten Regeln und Gebote sind für den Erfolg einer Buchinger Behandlung von entscheidender Bedeutung. Das gilt auch für die Anweisungen der medizinischen, pflegerischen und sonstigen leitenden Mitarbeitenden.

 

11. Sollte wiederholt gegen diese Regeln verstoßen werden oder entsprechende Anweisungen nicht befolgt werden, behält sich die Leitung der Klinik das Recht vor, die Behandlung abzubrechen und die Reservierung zu stornieren.

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