Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir bitten Sie, folgende Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger am Bodensee zur Kenntnis zu nehmen:

 

1. Es kann Ihnen die gewünschte Zimmerkategorie, nicht aber ein bestimmtes Zimmer fest zugesagt werden.

2. Bitte senden Sie das Anmeldeformular umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung zurück.

3. Bis 10 Tage vor Anreise muss eine Erstanzahlung in Höhe von 1.500,-EUR per Überweisung oder in Form einer Vorlage Ihrer Kreditkarte geleistet sein.
Bei 14-tägigen Aufenthalten wird eine Folgeanzahlung in Höhe von 1.000,- EUR und bei 21-tägigen Aufenthalten von EUR 2.000,00 erbeten.

Bei Langzeitaufenthalten von mehr als 28 Tagen wird Ihnen jeweils nach 4 Wochen eine Zwischenrechnung vorgelegt, die umgehend zu begleichen ist.

4. Das gebuchte Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

5. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10.30 Uhr freizugeben, andernfalls wird dieser Tag zusätzlich berechnet.

6. Ihre Buchung können Sie bis zu 10 Tage vor dem Anreisetermin stornieren, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Danach werden Ihnen 50 % des Zimmerpreises für maximal fünf Tage in Rechnung gestellt, sofern das Zimmer nicht anderweitig vergeben werden kann. Dies gilt auch bei vorzeitiger Abreise oder bei späterer Anreise.

7. Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle

sonstigen Änderungen zu Ihrem gebuchten Aufenthalt sind nur nach direkter Absprache mit der Reservierungsabteilung und meist nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.

8. Pro Aufenthalt kann nur ein Arrangement gebucht werden. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einem Arrangement werden nicht erstattet.

9. Sämtliche Leistungen werden nach der aktuell gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

10. Bei stationären Behandlungen unter Inanspruchnahme von Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers sowie das ausgefüllte und rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldeformular spätestens zwei Wochen vor Antritt der Behandlung in der Klinik schriftlich vorliegen. Andernfalls erfolgt die stationäre Aufnahme und die spätere Abrechnung als Selbstzahler.
11. Die Abrechnung nach den in dieser Preisliste genannten Tarifen erfolgt auch dann direkt mit dem Patienten, wenn die Rechnung der Beihilfe oder einer privaten Krankenversicherung zur Erstattung vorgelegt wird.

12. Termine für Einzelbehandlungen müssen bis 12.00 Uhr des Vortages abgesagt werden, danach werden sie auch bei Nichtinanspruchnahme in Rechnung gestellt.
13. Bei Ihrer Ankunft wird eine Ihrer Kreditkarten und bei Erstpatientinnen und -patienten der Personalausweis erfasst.

14. Besucher oder Begleitpersonen können nach Abstimmung mit der Reservierungsabteilung bis zu drei Tage lang untergebracht werden. Ab dem vierten Tag gelten sie als Patienten und es werden die allgemeinen Tagessätze in Anrechnung gebracht. Ebenso wird die Konsultation eines Arztes obligatorisch.
15. Der Preisliste liegt der aktuell gültige Mehrwertssteuersatz zugrunde. Änderungen der Mehrwertsteuer bedeuten eine automatische Anpassung der Preise.
16. Frühere Tarife und Bestimmungen werden mit dieser Preisliste ungültig.
17.Buchinger am Bodensee kann für eingebrachte Gegenstände, insbesondere für Schmuck, Dokumente und Bargeld, keine Haftung übernehmen. Nutzen Sie die kostenlose Möglichkeit, Wertgegenstände im Möbelsafe Ihres Zimmers aufzubewahren.
18. Die Benutzung des Buchinger Parkhauses und der PKW-Stellplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

19. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Überlingen am Bodensee.

 

Wir setzen voraus, dass Sie mit Ihrer Anmeldung diese Bedingungen für einen Aufenthalt bei Buchinger am Bodensee gelesen haben und anerkennen.

 

Hinweise zur Kostenübernahme durch Krankenkassen oder Beihilfe

 

 

Wir sind eine Fachklinik für medizinische Rehabilitation mit einem Versorgungsvertrag mit allen Landesverbänden der gesetzlichen Krankenkassen nach § 111 SGB V. Damit können alle gesetzlich Versicherten eine Behandlung in unserer Klinik in Anspruch nehmen, sofern die gesetzliche Krankenkasse für die Reha - Maßnahme prinzipiell zuständig ist.

Daneben sind wir beihilfeberechtigt nach den Bestimmungen der Beihilfeverordnung. Die Beihilfestellen in den einzelnen Bundesländern beteiligen sich aber in unterschiedlichem Maße an den Kosten.

Bei den privaten Krankenkassen sind wir als „Sanatorium“ eingestuft. Hier werden die Behandlungskosten nur übernommen, wenn eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist. Ärztliche und diagnostische Leistungen nach GOÄ werden in der Regel erstattet. In jedem Fall benötigen Sie vor Antritt Ihres Aufenthalts die Kostenzusage Ihrer Krankenversicherung.

 

Gesetzliche Mehrwertsteuer

 

Als Privatklinik unterliegen sämtliche Leistungen unseres Hauses [auch medizinische und therapeutische] der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird von den privaten Kostenträgern und der Beihilfe überwiegend nicht erstattet.

 
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